
Liebes Brautpaar,
wir freuen uns, dass Sie sich für eine Trauung in unserer Bad Nenndorfer St. Godehardi Kirche interessieren. Diese Unterlage soll Ihnen eine erste Information sein, offene Fragen beantworten und eine Basis zur Kontakt-aufnahme darstellen.
Ihre Ansprechpartner:
Ev.-luth. Kirchengemeinde Bad Nenndorf
Hauptstr. 36, 31542 Bad Nenndorf
Tel.: 05723 – 3588
Fax: 05723 – 916896
eMail: KG.Bad-Nenndorf(at)evlka.de
Pfarramtssekretärin: Andrea Bublitz, Tel. 05723 - 3588
Küsterin: Susen Fiedler, Tel. 0151 40 494 950
Organistin: Regina Heymann, Tel. 05043 - 3096
Sprechzeiten des Kirchenbüros:
Montag: 17:00 – 18:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 10:00 – 12:00 Uhr
Spätestens 4 Wochen vor der kirchlichen Trauung meldet sich der Pastor/die Pastorin bei Ihnen, um den Termin für das Traugespräch zu vereinbaren.
Am Sonntag vor der kirchlichen Trauung wird der Gemeinde bekannt gegeben, dass Sie kirchlich getraut werden („Aufgebot“). In diesem Gottesdienst halten wir Fürbitte für Ihre Ehe. Wir laden Sie herzlich dazu ein.
Vielleicht haben Sie sich schon einen Trauspruch überlegt. Wenn nicht, so stöbern Sie doch einfach einmal im Internet unter www.trauspruch.de.
Gern helfen wir Ihnen auch bei der Auswahl eines Trauspruches. Es muss ein Wort aus der Bibel sein.
Den Blumenschmuck auf dem Altar stellt das Brautpaar, d.h.: Sie können den Altar selber schmücken oder einen Floristen damit beauftragen. Setzen Sie sich bitte auf jeden Fall mit unserer Küsterin in Verbindung.
Wenn Kinder zu Ihrer Trauung Blumen streuen, so bitten wir darum, dass in der Kirche selbst keine Blumen gestreut werden, da der offene Sandsteinboden unserer Kirche durch die zertretenen Blumen unansehnlich wird. Das Streuen von Kunstblumen ist erlaubt.
In Ihrem Traugottesdienst wird eine Kollekte eingesammelt. Im Traugespräch werden wir miteinander vereinbaren, wofür diese Kollekte bestimmt sein wird.
Bei besonderen musikalischen Wünschen bitten wir um rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Organistin. Je nach Zeitaufwand wird ein dementsprechendes Honorar fällig.
Foto- und Videoaufnahmen sind während der Trauung nicht gestattet, auch nicht durch professionelle Fotografen.
Bitte informieren Sie darüber auch Ihre Hochzeitsgäste.
Bei Trauungen von auswärtigen Brautpaaren bitten wir um eine Spende von 120,00 € für die Kirchennutzung. Bitte vermerken Sie im Verwendungszweck „Spende Kirchengemeinde Bad Nenndorf“. Auf Wunsch stellt Ihnen das Kirchenbüro eine steuerlich absetzbare Spendenbescheinigung aus.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
□ Tauf- und Konfirmationsurkunde des Bräutigams
□ Tauf- und Konfirmationsurkunde der Braut
Falls Sie diese Unterlagen nicht haben, bekommen Sie Abschriften bei der Kirchengemeinde, wo die Taufe bzw. Konfirmation vollzogen wurde.
□ Urkunde der standesamtlichen Trauung
Wenn die standesamtliche Trauung kurz vor der kirchlichen Trauung stattfindet, müssen Sie die Urkunde spätestens zur kirchlichen Trauung mitbringen
□ Familienstammbuch
Auf dem dafür vorgesehen Formblatt wird die vollzogene kirchliche Trauung eingetragen.
□ Trau-Dimissoriale Bräutigam
□ Trau-Dimissoriale Braut
Dies wird nur benötigt, wenn Sie nicht in Bad Nenndorf wohnen. Ausgestellt wird es durch das Kirchenbüro der Kirchengemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Durch diese Unterlage bestätigt Ihre Kirchengemeinde, dass Sie Kirchenmitglied sind und dass die Trauung außerhalb Ihres Wohnortes stattfinden kann.
Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Vorbereitung Ihrer Hochzeit. Falls Sie noch Fragen haben, melden Sie sich bitte bei uns.